Mitwirkung von Hausärzten im Projekt PAAM

Haben Sie als hausärztlicher Praxisinhaber*in in Schleswig-Holstein oder Westfalen-Lippe Interesse, Ihre Praxis zu einer innovativen, interprofessionellen Teampraxis zu entwickeln, und möchten so im Rahmen des PAAM-Projekts aktiv an der Gestaltung hausärztlicher Teampraxen mitwirken?

Wir stellen den Kontakt zu PAs her, die sich vorstellen können, in Ihrer Region in einer Hausarztpraxis ab Juli 2025 für 18 Monate zu arbeiten. Wenn Sie der Interventionsgruppe zugelost werden, erhalten Sie im Rahmen der Studienteilnahme nicht nur monatlich einen spürbaren Zuschuss zum PA-Gehalt, sondern ein studienbegleitendes Coaching, d.h. Expert*innen aus verschiedenen Bereichen (Organisationsentwicklung, Teambuilding, Abrechnung und BWL-Beratung, etc.) werden die Praxisteams schulen und beraten. Dazu kommen Erfahrungen von PAs und Hausärztinnen, welche bereits gemeinsam in der Versorgung tätig sind und ihr Wissen mit Ihnen teilen werden. Profitieren Sie von den Vorteilen dieses Projekts, um sich zu einer interprofessionellen Teampraxis im Rahmen des PAAM-Projektes weiterzuentwickeln!

Fragen und Antworten zur Mitwirkung von Hausärzten

Wenn bei Ihnen in der Praxis bereits jetzt (oder projektunabhängig geplant: vor dem 30.06.2027) ein PA arbeitet, können wir Sie für die Studie nicht berücksichtigen.

Höherqualifizierte MFA sowie ein bereits hoher Delegationsgrad an MFA stellen keine Ausschlusskriterien dar.

Ihre MFA darf auch einem Studium nachgehen oder studiert sein, sofern und solange sie nicht vor dem 01.07.2027 als PA-Absolventin (oder als Absolventin eines vergleichbaren Studiengangs) in Ihre Praxis zurückkehrt. Vergleichbare Studiengänge sind solche, die die Absolventen dafür qualifizieren, arztnahe Tätigkeiten wie Anamnese, Befunderhebung/Untersuchung/Diagnostik, Diagnosestellung und Therapieplanung sowie Case Management zu übernehmen.

Die Beschäftigung von Bachelor-Absolventen anderer Studiengänge wie z.B. Gesundheitsökonomie/Betriebswirtschaft, die nicht für die vorstehend genannten arztnahen Tätigkeiten eingesetzt werden, steht Ihrer Teilnahme an der PAAM-Studie nicht im Wege.

Eine Aufnahme ins Projekt kann nicht erfolgen, wenn bei Ihnen bereits ein PA arbeitet oder Sie in jedem Fall (d.h. auch wenn Sie der PAAM-Kontrollgruppe zugelost würden) vor Juli 2027 einen PA in Ihrer Praxis einstellen wollen.

Die Anstellung/Einstellung von höher qualifizierten MFA wie VERAH oder NäPA stellt kein Ausschlusskriterium dar.

Auch wenn Ihre MFA sich im PA-Studium befindet, dieses aber erst frühestens im Juli 2027 fertigstellen wird, können Sie an dem Projekt teilnehmen.

Alle am Projekt teilnehmenden Praxen verpflichten sich, bis zum 30.06.2027 keinen PA einzustellen, sofern sie der Kontrollgruppe zugelost werden. Im Gegenzug profitieren die Kontrollpraxen von den Erfahrungen und Erkenntnissen, die im Rahmen des Projekts gesammelt werden, und wir unterstützen sie mit Rat und Tat bei der Suche und Einstellung eines geeigneten PA zum (frühestens) 01.07.2027.

Die Einstellung eines weiteren, also nicht über das PAAM-Projekt gestellten und teilfinanzierten PA ist möglich, wenn Sie der Interventionsgruppe zugelost wurden und der über PAAM teilfinanzierte PA zeitgleich oder früher angestellt wurde.

Nein. Es gibt keine eigenen PA-Ziffern, weder im aktuellen EBM noch für das PAAM-Projekt. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen während der Dauer des PAAM-Projekts erfolgt strikt gemäß den Vorgaben des EBM. Für Praxen, die gemäß HzV abrechnen, gelten die im HzV festgelegten Abrechnungsregeln. Das PAAM-Projekt ändert an den geltenden Vergütungsmodalitäten nichts.

Dessen ungeachtet bedeutet die Mitarbeit eines PA in der Praxis eine erhebliche Zeitersparnis, wenn der zeitliche Aufwand für den APK in vielen Fällen ganz erheblich reduziert werden kann, sei es in der Infektsprechstunde oder in der Arbeit mit geriatrisch und chronisch kranken Patienten.

Sodann ist zu bedenken, dass für Patient*innen, die in dem Quartal schon (mehrfach) da waren, ein APK nicht vorgeschrieben ist, sofern dabei keine Leistungen abgerechnet werden sollen. Durch die Zeitersparnis können mehr Fälle generiert werden und/oder mehr extrabudgetäre Leistungen erfolgen und/oder Überstunden vermindert werden.

Wir werden am Projektende erheben, welche Erfahrungen die HÄ gemacht und wie sie die APK-Frage im praktischen Umgang gelöst haben. Und wir werden am Projektende unter Einbeziehung der am Projekt teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen die Frage thematisieren, ob die formal gegebene APK-Notwendigkeit in diesem Kontext wirklich sinnvoll ist und was künftig an ihre Stelle treten könnte.

Nein. Für die Abrechnung von EBM-Leistungen ist aktuell ein APK erforderlich. Siehe auch Frage und Antwort 6.

Unabhängig davon, um welche Spezialisierung / Zusatzweiterbildung es geht: Solange diese nur nebenbei erfolgt, z.B. an 1-2 Nachmittagen pro Woche, und im Schwerpunkt (übrige Zeit) hausärztliche Allgemeinmedizin stattfindet, dann können wir Sie für das Projekt berücksichtigen.
Wenn es sich umgekehrt verhält, können Sie an der Studie nicht teilnehmen.

Im Bezirk der KVWL kann die Plausibilitätsgrenze um 15% gesteigert werden bei Anstellung eines PA. Voraussetzung dafür ist, dass der PA bei der KVWL auf freiwilliger Basis gemeldet wird. Den Meldebogen finden Sie hier: Physician Assistant (PA) | KVWL (Protected link to kvwl.de)

Darüberhinaus können durch die am 31.01.2025 beschlossene Entbudgetierung der Hausärzte – soweit heute schon überschaubar – zukünftig sämtliche Arzt-Patienten-Kontakte voll abgerechnet werden, entsprechend ließe sich gegebenenfalls eine Fallzahlsteigerung vollumfänglich abrechnen, indem der PA z.B. in der „Infektsprechstunde“ unterstützt.

Da in der KVSH-Region die Grundpauschale für Hausärzt*innen entbudgetiert ist, können sämtliche einfachen Arzt-Patienten-Kontakte voll abgerechnet werden, entsprechend lässt sich eine Fallzahlsteigerung bezüglich der Grundpauschale vollumfänglich abrechnen, indem der PA z.B. in der „Infektsprechstunde“ unterstützt.

Durch die am 31.01.2025 beschlossene Entbudgetierung der Hausärzte wird diese regionale Gegebenheit bundesweit gelten und bezieht sich darüber hinausgehend – soweit heute schon überschaubar – nicht nur auf die Grundpauschale.

Wenn ein Projekt-PA schwanger wird, krankheitsbedingt ausfällt oder kündigt, dann werden wir versuchen, ihn schnellstmöglich zu ersetzen, also jemand anderes zu rekrutieren und der Praxis zeitnah vorzustellen. Bei einer Schwangerschaft besteht meistens die Möglichkeit einer nahtlosen Übergabe, bei abruptem Ausfall wegen Krankheit wäre dies nicht gegeben.

Der PA darf keine AUs oder Rezepte unterschreiben/freigeben, da dies rein ärztliche Tätigkeiten sind.

Da die Vertragsbedingungen in Abstimmung mit dem PA von Ihnen festgelegt werden, entscheiden Sie auch gemeinsam über die Höhe des Gehalts. Angesichts der durch das PAAM-Projekt gegebenen monetären Förderung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (bei Vollzeitanstellung) und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) sowie den in Kliniken üblicherweise gezahlten PA-Gehältern empfehlen wir ein Einstiegsgehalt von ca. 4.200 Euro brutto (bei Vollzeittätigkeit). Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen.

PAs werden im Rahmen ihres sechs- bis achtsemestrigen Bachelor-Studienganges auf ein breites Aufgabenspektrum vorbereitet. Dabei liegt der primäre Fokus zur Zeit häufig noch auf einer Tätigkeit im stationären Sektor, doch es gibt auch schon Studiengänge mit primärärztlichen Modulen. Hinzu kommt, dass PAs ganz unterschiedliche Vorerfahrungen haben: Manche haben direkt nach der Schule PA studiert und bewerben sich direkt im Anschluss in unserem Projekt; andere waren vor dem Studium MFA und/oder haben bereits jahrelang in einer Klinik als PA gearbeitet. Um alle PAs im Rahmen des PAAM-Projekts bestmöglich auf das Arbeiten in der Hausarztpraxis vorzubereiten, erhalten sie im Rahmen eines eigens hierfür konzipierten Fortbildungsprogramms während der ersten sechs Monate ab Einstellung in Ihrer Praxis monatliche praxisorientierte Qualifizierungsseminare von jeweils 8 UE.

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